239 ff.). • Mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 22. April 2013 wurde er erneut wegen Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis und Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 70.00 sowie zu einer Busse von CHF 1'000.00 verurteilt (pag. 551). • Am 9. Oktober 2013 folgte eine Verurteilung durch die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Behörde und Beamte zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 70.00 (pag.