): • Mit Urteil der Dreierkammer des Jugendgerichts Emmental-Oberaargau vom 18. Juni 1996 wurde der Beschuldigte wegen mehrfachen Raubes und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen ab Oktober 1994 – d.h. rund ein Jahr nach seiner Rückkehr aus der Türkei – schuldig erklärt und zu einer Heimeinweisung mit gleichzeitiger Anordnung einer ambulanten psych- iatrisch-therapeutischen Behandlung verurteilt (pag. 5 BVD Akten).