In den 50%, in denen der Beschuldigte arbeitsfähig sei, «mache er seine Sache» gut. Soweit der Beschuldigte in der Berufungsverhandlung erklärt habe, er könnte problemlos nach Kanada oder Australien auswandern, müsse man sich schliesslich vor Augen halten, dass dies in Anbetracht seiner Umstände – insbesondere mangels finanzieller Mittel – unrealistisch