Weiter sei zu berücksichtigen, dass die Eltern und die Schwester des Beschuldigten in der Schweiz lebten und er in der Türkei keine Familie mehr habe. Sodann sei es nicht seine Schuld, dass er aufgrund seines geringen IQs und seiner Persönlichkeitsstörung nur zu 50% arbeitsfähig und nicht im ersten Arbeitsmarkt integriert sei. In den 50%, in denen der Beschuldigte arbeitsfähig sei, «mache er seine Sache» gut.