23. Haltung der Parteien 23.1 Die Verteidigung beantragte für den Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren einen Freispruch (pag. 616). In ihrem Parteivortrag führte sie indessen aus, sofern die Kammer den Beschuldigten widererwarten der schweren Körperverletzung schuldig sprechen würde, müsste von einer Landesverweisung abgesehen werden (pag.