Es ist somit keine Besserung in Sicht und die Rückfallgefahr für Gewaltdelikte wird von den Gutachtern als hoch eingestuft (p. 198, Ziff. 3). Aufgrund der mehrfach wiederholten Delinquenz im Bereich der Gewaltdelikte, der hohen Rückfallgefahr und der offensichtlichen Einsichtslosigkeit des Beschuldigten besteht damit ein sehr gewichtiges öffentliches Interesse an der Landesverweisung des Beschuldigten. Auch in finanzieller Hinsicht wäre eine Landesverweisung klar im öffentlichen Interesse.