Der Beschuldigte tritt seit Jahren immer wieder mit Gewaltdelikten in Erscheinung (vgl. p. 307 ff.). Sein Verhalten erachtet er nicht als kriminell und scheint keine Absicht zu haben, an dieser Haltung etwas zu ändern (p. 350 Z. 23 ff.). Einer stationären Therapie steht der Beschuldigte negativ gegenüber (p. 346 Z. 18). Seine letzte Straftat führte zu einer schweren Verletzung eines Menschen. Es ist somit keine Besserung in Sicht und die Rückfallgefahr für Gewaltdelikte wird von den Gutachtern als hoch eingestuft (p. 198, Ziff. 3).