601 Z. 5 ff.). Auf Frage, ob er daher mit der gutachterlich empfohlenen ambulanten Therapie einverstanden sei, führte er Folgendes aus (pag. 601 Z. 20 ff.): Nein, das bringt gar nichts. Ich war in meinem Leben schon drei-, viermal in AA.________ (psychiatrische Einrichtung) und auch schon in psychiatrischen Jugendheimen. Das brachte alles gar nichts, ausser dass es den Staat viel Geld kostete. Irgendeinmal liess mich der Staat dann raus, weil sie merkten, dass es «dort» auch nicht geht bzw. «da» auch zu Schlägereien kommt. […] psychiatrische ambulante Behandlungen oder das Gefängnis machen mich noch aggressiver.