17.3.3 Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist aufgrund seiner aktuellen Verhältnisse als durchschnittlich zu qualifizieren, was sich neutral auswirkt. 17.3.4 Fazit Täterkomponenten Zusammenfassend führen die einschlägigen Vorstrafen des Beschuldigten (+ 6 Monate) unter Berücksichtigung der Strafminderung für das weitgehende Geständnis (- 3 Monate) zu einer Erhöhung der Strafe um drei Monate auf insgesamt 30 Monate Freiheitsstrafe. 17.4 Konkretes Strafmass und Strafvollzug