Nur vier Tage später, am 19. September 2017, meldete die N.________ der Bewährungshilfe, der Beschuldigte könne ab sofort nicht mehr bei ihnen arbeiten, weil er immer mit allen Streit gesucht habe und es eskaliert sei. Er sei grob gewesen, sei zielstrebig auf einen anderen Mitarbeitenden zugegangen und habe diesem mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Dies könnten sie nicht mehr verantworten (zum Ganzen pag. 569). Zusammengefasst scheint aufgrund der persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten bzw. seiner Vorstrafen eine Straferhöhung um sechs Monate gerechtfertigt. 17.3.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren