Die einfachen Arbeiten seien ihm zu langweilig, zu wenig anspruchsvoll und körperlich zu wenig anstrengend. Nachdem er aber an eine Maschine gesetzt worden sei, habe sich gezeigt, dass er kaum eine Schraube gerade eindrehen könne. Er wisse nicht mehr, wo und wie er den Beschuldigten einsetzen solle, es sei schwierig mit ihm und er werde ihn vorerst nach Hause schicken (zum Ganzen pag. 562). In der Folge stellte der Beschuldigte gegenüber der Bewährungshilfe mehrfach Forderungen hinsichtlich der ihm zuzuweisenden Arbeiten und es musste ihm wiederholt klargemacht werden, dass es kein «Wunschkonzert» sei und er schlicht die Arbeiten auszuführen habe, die ihm zugeteilt würden (u.a. pag.