be und es zu Problemen gekommen sei (vgl. Migrationsakten, Anhörungsprotokoll vom 3. Oktober 1995 S. 1). Weiter ist aktenkundig, dass der Beschuldige bereits in der Schulzeit durch sein aggressives Verhalten aufgefallen ist und daher in entsprechenden Schulen unterrichtet werden musste. Schliesslich stand er seit 1986 immer unter ärztlicher Kontrolle und war seit 1993 zusätzlich in psychiatrischer Behandlung wegen dem angeborenen psychoorganischen Syndrom sowie der Störung des Sozialverhaltens bei fehlenden sozialen Bindungen (vgl. pag. 132 ff.).