Gemäss eigenen Angaben wurde der Beschuldigte in der Türkei geboren und wurde im Alter von vier Jahren durch Verwandte zu seinen Eltern in die Schweiz gebracht (vgl. p. 30 Z. 238 f., p. 128, p. 132). Bereits im jungen Alter habe es familiäre Probleme gegeben (p. 30 Z. 239 f., p. 128). Sein Vater habe ein Alkoholproblem gehabt und seine Mutter geschlagen (p. 128). Auch in der Schule sei der Beschuldigte nicht zu Recht gekommen (vgl. p. 133). Nach Abschluss der Schulzeit habe der Beschuldigte ein Jahr bei seinem Onkel in der Türkei verbracht, wo er auf dem Bazar habe arbeiten müssen (p. 30 Z. 257 ff., p. 128).