Es ging ihm darum, dem Strafkläger eine Lektion zu erteilen und zu markieren, wer «der King» ist. Die Kammer geht nicht von einer der Tat vorausgehenden Provokation des Strafklägers aus. Die Rechtsgutsverletzung wäre ohne weiteres vermeidbar gewesen, umso mehr, zumal zwischen der verbalen und der tätlichen Auseinandersetzung 30-45 Minuten vergingen, in denen der Beschuldigte seinen Ärger gegenüber dem Strafkläger hätte abbauen können. Statt der Schlägerei aus dem Weg zu gehen, zog er aber seine Boxhandschuhe an und begab sich ins Treppenhaus, um den heimkehrenden