Diese mehrphasige und immer härtere Vorgehensweise des Beschuldigten ist erschreckend rücksichtslos und wirkt sich klar verschuldenserhöhend aus. Ebenfalls minim zu seinen Ungunsten zu berücksichtigen ist, dass er sich einfach vom Tatort entfernte, ohne sich um den Strafkläger zu kümmern, den er zuvor zusammengeschlagen hatte. Der Beschuldigte drückte sich damit vor seiner Verantwortung gegenüber einem Menschen, den er verletzt hat. Schliesslich erscheint verwerflich, dass der Beschuldigte zu Beginn des Verfahrens gar behauptet hat, mit den Verletzungen des Strafklägers nicht zu tun zu haben.