Als der Strafkläger von seinem Spaziergang zurückkehrte, ging der Beschuldigte ohne Vorwarnung auf diesen zu, stiess ihn gegen die Wand und schlug ihm mit dem Holzstock auf die Hände. Anschliessend wurde er immer aggressiver und verlor seine Nerven sowie die Kontrolle über sein Handeln schliesslich komplett.