2017, also gut drei Monate, 100% arbeitsunfähig (pag. 47). In psychischer Hinsicht hat er die Schlägerei gemäss eigener Aussage gut verarbeitet, ohne dazu professionelle Hilfe in Anspruch genommen zu haben (pag. 334 Z. 5 ff.), und auch die Verletzungen sind bis anhin gut verheilt (pag. 334 Z. 3). Insgesamt wiegt der Erfolg – mit Blick auf andere mögliche Konstellationen – somit gegen mittelschwer. Art und Weise des Vorgehens / Verwerflichkeit des Handelns Die Tat war nicht von langer Hand geplant. Für eine gewisse Planung spricht jedoch, wie auch die Vorinstanz festgehalten hat, dass zwischen der verbalen und