Er war mithin von einem offenbaren Verletzungswillen getrieben. Als Kampfsportler wusste und weiss der Beschuldigte, wie er sein Gegenüber «K.O.» schlagen und dieses schwer verletzen kann. Zudem ist er sich im Klaren, dass er, wenn er die Nerven verliert, nur noch Schwarz sieht, die Kontrolle über sein Handeln verliert, keine Schmerzen mehr kennt und somit gefährlich ist (zum Ganzen pag. 27 Z. 144 f. und Z. 151 ff., pag. 346 Z. 7 und pag. 349 Z. 18 ff.).