19 seinen eigenen Kopf an die Wand und sagte zum Strafkläger: «Siehst du das, das ist die Psychowand. Wenn ich dich mit meinem Kopf treffe, dann ist der richtig kaputt» (pag. 27 Z. 144 ff.). Weil der Strafkläger daraufhin nicht die Flucht ergriff, wurde der Beschuldigte noch wütender und verpasste dem Strafkläger im Wissen darum, dass er keine Schmerzen mehr kennt, wenn er die Nerven verliert bzw. «auf hundert Grad» kommt, zwei bis drei schnelle Faustschläge mit Drehung des Ellbogens, so dass der Strafkläger zu Boden ging.