38 Z. 102). Als er am ________ 2017 in seinen Boxklamotten und -handschuhen im Treppenhaus auf den Strafkläger wartete, um diesem – insbesondere aufgrund der sich rund 30-45 Minuten zuvor ereigneten verbalen Auseinandersetzung – eine Lektion zu erteilen bzw. zu zeigen, dass er ihm aus dem Weg gehen soll, war er bereits in aggressiver Stimmung. Als der Strafkläger anschliessend heimkehrte, stiess der Beschuldigten ihn unvermittelt an die Wand und schlug ihm mit seinem Holzstock auf die Hand. Danach schlug er