Danach verpasste er dem Strafkläger zwei bis drei schnelle Faustschläge mit Drehung des Ellbogens, worauf der Strafkläger zu Boden ging. Nachdem sich der Strafkläger wieder aufgerafft hatte, packte der Beschuldigte ihn mit beiden Händen am (unteren) Kopf und verpasste ihm mit dem rechten Knie zwei bis drei wuchtige «Sidekicks» in die linke Körper- bzw. Bauchseite, so dass der Strafkläger erneut zu Boden ging. Durch diese Handlungen erlitt der Strafkläger nebst einem leichten Schädelhirntrauma (Gehirnerschütterung) und einem Bluterguss am linken Auge eine zweizeitige Milzruptur dritten Grades (pag.