26 Z. 124 f.). In der Folge ging der Strafkläger 30-45 Minuten spazieren und der kampfsporterfahre Beschuldigte, der ersteren zur Rede stellen bzw. ihm «eins, zwei verpassen» und zu verstehen geben wollte, dass er ihm aus dem Weg gehen soll, zog seine Boxhandschuhe an, begab sich ins Treppenhaus und wartete – gemäss eigenen Aussagen bereits in aggressiver Stimmung – auf den Strafkläger (pag. 27 Z. 129 und pag. 345 Z. 3 ff.).