15 punkt wie erwähnt im Klaren war, dass er keine Schmerzen mehr kennt, wenn er die Nerven verliert und dass er über eine besonders harte Schlagkraft verfügt sowie weiss, wie er jemand schwer verletzen kann (pag. 27 Z. 144 f. und pag. 349 Z. 18 ff.). Es musste ihm daher bewusst sein – und das ist das, was vorliegend massgeblich ist – dass er den kampfsportunerfahrenen Strafkläger, der sich nicht gegen ihn wehren konnte, sondern angeblich kämpfte «wie ein Bubi» und schon nach den ersten Ellbogenschlägen Nasenbluten hatte (pag. 27 Z. 160, pag.