600 Z. 33 ff.). Auf Frage, ob sein Ärger in den 30-45 Minuten, in denen der Strafkläger spazieren gegangen sei, denn nicht «verrauchnet» sei, erklärte der Beschuldigte (pag. 600 Z. 40 ff.): Nein, in dieser Zeit ist mein Ärger nicht «verrauchnet», überhaupt nicht. Wie soll das gehen, wenn man auf «Hundert Grad» kommt. Komisch ist, dass die Beschuldigten immer als «Esel» angeschaut werden. Klar, vielleicht bin ich der Esel, weil ich zuerst reingeschlagen habe, aber der, der provoziert hat, war er […].