gen und erklärte, er bestreite nichts, sonst wäre er ja ein Lügner (pag. 600 Z. 21). Er habe aber weder damit gerechnet noch gewollt, dass die Schlägerei so fatal endet (pag. 600 Z. 26 f.). Wenn er «das» geplant hätte, dann hätte er den Strafkläger schon vorher zusammengeschlagen, schliesslich habe es schon «x-Möglichkeiten» dafür gegeben (pag. 600 Z. 28 ff. und pag. 613). Auf Frage, was der Auslöser für die Schlägerei gewesen sei, machte der Beschuldigte geltend, der Strafkläger hätte ihn provoziert, als er am Fensterputzen gewesen sei. Hätte der Strafkläger dies nicht getan, dann hätte es keine Schlägerei gegeben (zum Ganzen pag. 600 Z. 33 ff.).