Letztlich schilderte der Beschuldigte, dass er grundsätzlich auch wenn er «hässig» sei, zunächst einmal abwarte. Damals habe er ja auch zuerst seinen Kopf an die Wand geschlagen und zum Strafkläger gesagt: «Hast du gesehen, das ist Adrenalin. Wenn ich dir eins mit dem Kopf gebe, dann bist du weg.» (zum Ganzen pag. 350 Z. 11 ff.). Er erachte Schläge eigentlich auch nicht als die richtige Reaktion auf verbale Konfrontationen, jedoch habe jeder Mensch seine Grenzen. Es gebe Leute, mit denen man «mündlich sprechen» könne, an diesem Tag sei es aber «nicht anders» gegangen (zum Ganzen pag. 350 Z. 15 und Z. 20 f.). In der Berufungsverhandlung bestätigte der Beschuldigte seine bisherigen Aussa-