349 Z. 42 f.]). Auf erneuten Vorhalt, dass seine Schläge angesichts der Milzverletzung des Strafklägers heftig gewesen sein müssten, erklärte der Beschuldigte, dass er als Kampfsportler nur wenig schlagen müsse, ihm «das mit der Milz» aber ein Rätsel sei. Er vermute, dass der Strafkläger bereits vor der Schlägerei eine Milzverletzung gehabt habe. Ausserdem hätte er «es» sicher schlimmer ausgeführt, wenn er «es» geplant hätte, schliesslich wisse er, wo sich die wichtigen Organe im Körper befänden (zum Ganzen pag. 350 Z. 3 ff.). Letztlich schilderte der Beschuldigte, dass er grundsätzlich auch wenn er «hässig» sei, zunächst einmal abwarte.