Wenn er das gewollt hätte, dann hätte er ganz andere Schläge angewandt und dann wäre der Strafkläger zwei bis drei Wochen im Koma gelegen (zum Ganzen pag. 39 Z. 131 ff.). Er könne sich aber vorstellen, dass der Milzriss durch seine «Sidekicks» entstanden sei (pag. 40 Z. 160). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte erneut aus, er habe am fraglichen Tag auf den Strafkläger gewartet, um ihm «die Grenzen zu zeigen» (pag. 348 Z. 2 f.). Der Strafkläger sei selber schuld, dass er ihm mehrere Kicks verpasst habe. Sein Ziel sei es gewesen, ihm «eins oder zwei zu verpassen», damit er verstehe, dass er ihm aus dem Weg gehen solle.