hirnerschütterung erlitten habe, schliesslich habe er «eine Durchschlagskraft wie Beton», «wie ein Zug der auf ihn zurast» (pag. 29 Z. 216 f.). In der zweiten staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bestätigte der Beschuldigte die soeben erwähnten Aussagen (pag. 37 Z. 78) und erklärte wiederum, er habe den Strafkläger am fraglichen Tag mit beiden Händen am Kopf gepackt und ihm zwei bis drei «Sidekicks» mit dem rechten Knie in die Seite verpasst (pag. 38 Z. 98 f.). Auf Frage, ob er dem Strafkläger überlegen gewesen sei, äusserte er (pag. 38 Z. 102 ff.): Ja klar. Ich bin ja auch ehemaliger Kampfsportler. Als er mir 3 – 4 Mal «eis paniert het» kämpfte er wie ein «Bubi». Ich hätte C._____