Seine diesbezüglichen Aussagen erscheinen ehrlich, lebhaft und originell. So erklärte der Beschuldigte beispielsweise, wie er den Strafkläger zunächst gepackt und «an die Wand geklatscht» habe, so dass dieser rückwärts an die Wand «geflogen» sei (pag. 27 Z. 134 ff.). Danach habe er den Strafkläger mit dem 30-40 cm langen «Holzstöckli», das er noch bei sich gehabt habe, geschlagen (pag. 27 Z. 136). Weil der Strafkläger dann aber immer noch nicht aufgehört habe, ihn zu provozieren, habe er ihm nochmals «einen Schupf» gegeben und mit der rechten Hand zwei- bis dreimal an die Backe geschlagen.