Der Beschuldigte beschönigte den Vorfall zwar insoweit, als er angab, es sei lediglich eine «normale» Schlägerei gewesen, wofür es immer zwei brauche (u.a. pag. 38 Z. 87 ff.) – und – das Ganze wäre nie passiert, wenn man ihn nicht provoziert hätte, schliesslich sei er ein friedlicher Mensch, wenn man ihn in Ruhe lasse (pag. 32 Z. 332, pag. 39 Z. 143 f.). Er bestritt aber nie, am fraglichen Tag nach der verbalen Auseinandersetzung mit dem Strafkläger seine Thaiboxhandschuhe angezogen, dem Strafkläger im Treppenhaus abgepasst und ihn anschliessend mit den Ellbogen geschlagen sowie mit dem Knie gekickt zu haben.