12. Konkrete Beweiswürdigung durch die Kammer 12.1 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussageanalyse Die Vorinstanz hat die Grundsätze der Beweiswürdigung und die theoretischen Grundlagen zur Aussagewürdigung korrekt wiedergegeben, darauf kann verwiesen werden (S. 6 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 399 ff.). 12.2 Zum Wissen und den inneren Tatsachen des Beschuldigten Die Kammer erachtet die Aussagen des Beschuldigten als glaubhaft. Er schilderte das Kern- und Rahmengeschehen in allen Einvernahmen zu weiten Teilen gleichbleibend, widerspruchsfrei, detailliert und nachvollziehbar.