10 Rechtsmedizin (nachfolgend: IRM) vom ________ 2019 (pag. 121 ff.) und die Ergebnisse der psychologisch-diagnostischen Zusatzuntersuchung des IRM vom 7. Januar 2019 (pag. 204 ff.) vor. Es wird darauf verzichtet, die Beweismittel zusammengefasst wiederzugeben. Soweit relevant wird direkt im Rahmen der konkreten Würdigung darauf eingegangen (E. 12 unten). Ferner kann auf die amtlichen Akten verwiesen werden.