11. Bestrittener Sachverhalt und Beweismittel Bestritten und mit Blick auf die rechtliche Würdigung betreffend Wissen und inneren Tatsachen zu prüfen ist, ob dem Beschuldigten die möglichen Konsequenzen seines Handelns bekannt waren oder nicht. Zur Klärung dieser Frage liegen der Kammer insbesondere die Aussagen des Beschuldigten (pag. 23 ff.; pag. 35 ff.; pag. 343 ff.; pag. 593 ff.) sowie – mit Blick auf seine Persönlichkeit – das forensisch-psychiatrische Gutachten des Instituts für