Anschliessend habe er den Strafkläger am Hals gepackt und ihm zwei, drei schnelle Kicks (Faustschläge mit Drehung des Ellbogens) verpasst, wodurch der Strafkläger zu Boden gegangen sei. In der Folge sei der Strafkläger wieder aufgestanden und habe zurückgeschlagen, worauf der Beschuldigte ihn mit beiden Händen am Hals gepackt und ihm mit dem rechten Knie zwei bis drei «Sidekicks» in seine linke Körperseite verpasst habe, so dass der Strafkläger erneut zu Boden gegangen sei.