Er habe dem Strafkläger im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, in dem sie beide wohnten, abgepasst und ihn zunächst heftig an die Wand gestossen sowie ihm mit einem ca. 40 cm langen Holzstock auf die Hände und den Kopf geschlagen. Anschliessend habe er den Strafkläger am Hals gepackt und ihm zwei, drei schnelle Kicks (Faustschläge mit Drehung des Ellbogens) verpasst, wodurch der Strafkläger zu Boden gegangen sei.