7 7. Theoretische Grundlagen Nach dem in Art. 9 Abs. 1 StPO festgeschriebenen – und aus Art. 29 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) sowie Art. 6 Ziff. 1 und 3 Bst. a und b der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) abgeleiteten – Anklagegrundsatz bestimmt die Anklageschrift den Gegenstand des Gerichtsverfahrens und hat somit eine Umgrenzungsfunktion.