Schliesslich ist gestützt auf die beschränkte Berufungserklärung die Verfügung betreffend Entnahme einer DNA-Probe, Erstellung eines DNA-Profils und erkennungsdienstliche Erfassung (Ziff. VI/1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 380]) in Rechtskraft erwachsen. Angefochten und von der Kammer zu beurteilen sind demgegenüber die Verurteilung des Beschuldigten wegen schwerer Körperverletzung zum Nachteil des Strafklägers (Ziff. II/1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 378]) sowie die dafür ausgesprochene Sanktion inklusive die Kosten- und Entschädigungsfolgen (Ziff. IV/1/4/5 und Ziff.