2. Berufung Gegen das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau meldete Rechtsanwalt B.________ für A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) fristgerecht Berufung an (pag. 383). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 24. Januar 2020 (pag. 394 ff.). Mit Eingabe vom 17. Februar 2020 erklärte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufung und beschränkte diese auf die Verurteilung wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung, auf die diesbezüglich ausgesprochenen Sanktionen und auf die Landesverweisung sowie die Rückversetzung in den Strafvollzug (pag. 459 ff.).