1. Von A.________ ist eine DNA-Probe zu entnehmen, ein DNA-Profil zu erstellen und er ist erkennungsdienstlich zu erfassen (Art. 257 und Art. 260 Abs. 2 StPO) Mit der Abnahme der DNA-Probe bzw. der Erstellung des DNA-Profils und mit der erkennungsdienstlichen Erfassung wird die Kantonspolizei Bern, Abteilung Kriminaltechnischer Dienst/Erkennungsdienstliche Behandlung, beauftragt. 2. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]