5. A.________ hat dem Strafkläger C.________ eine Entschädigung von CHF 5‘357.75 für seine Aufwendungen im Verfahren zu bezahlen. V. Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecher B.________ wird wie folgt bestimmt: […] Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 7‘312.20. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). VI. Weiter wird verfügt: