2 3. Es wird eine Landesverweisung von 10 Jahren ausgesprochen. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 11‘400.00 und Auslagen (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 15‘849.40, insgesamt bestimmt auf CHF 27‘249.40.