von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am ________2017 in F.________ z.N. von C.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der schweren Körperverletzung, begangen am ________2017 in F.________ z.N. von C.________; 2. der Tätlichkeiten, begangen am ________2017 in F.________ z.N. von E.________. III.