2. Die Kosten des Revisionsverfahrens von CHF 800.00 werden dem Kanton Bern auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Verurteilten - der Gesuchstellerin Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft Bern, 28. Oktober 2020 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Schmid Der Gerichtsschreiber: Engel