2. Am 26. November 2019 stellte die C.________ [Unternehmen] erneut Strafantrag gegen die Verurteilte wegen Hausfriedensbruchs (Verfahren BM 20 8319). Im Rahmen der Erhebung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse gab die Verurteilte am 21. Januar 2020 an, sie könne ein Dokument einreichen, welches ihre Demenz belege. Am 17. Februar und 17. März 2020 stellte die C.________ [Unternehmen] weitere Strafanträge gegen die Verurteilte wegen Hausfriedensbruchs. Am 31. März 2020 forderte die zuständige Staatsanwältin die Verurteilte auf, einen Arztbericht einzureichen, sofern ihre Vergesslichkeit aufgrund eines medizinischen Zustandes bestehe.