1. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland (nachfolgend: Gesuchstellerin), vom 22. November 2019 (Verfahren BM 19 45491) wurde A.________ (nachfolgend: Verurteilte) schuldig erklärt wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls, geringfügiger Vermögenswert, beides mehrfach begangen z.N. der C.________ [Unternehmen] (Ziff. 1 des Strafbefehls), und verurteilt zu einer Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu je CHF 30.00, insgesamt ausmachend CHF 840.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde (Ziff. 2 des Strafbefehls)