1. Das Revisionsgesuch vom 15. September 2020 wird gutgeheissen, der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 8. Oktober 2018 (BM 18 37341) aufgehoben und die Sache an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Revisionsverfahrens von CHF 800.00 werden dem Kanton Bern auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Verurteilten - der Gesuchstellerin Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft