7. Der Verurteilten wird im genannten Arztbericht namentlich eine leichte Demenz mit globalen kognitiven Defiziten attestiert. Eine Demenz kann Einfluss auf die Ein- sichts- und Steuerungsfähigkeit einer Person und damit – je nach Ausmass – nach Art. 19 Abs. 1 oder 2 StGB zu einer erheblich milderen Strafe bzw. i.V.m. Art. 319 Abs. 1 Bst. c StPO zur Einstellung des Verfahrens führen. Letzteres ist im Verfahren BM 20 8319 gestützt auf den genannten Arztbericht denn auch geschehen.