So wurde mit der Demenzabklärung bereits Mitte August 2018 begonnen. Dass die Abklärung von der Verurteilten im Rahmen eines Einspracheverfahrens nicht vorgebracht wurde, ist ihr nicht vorzuwerfen, liegt die Ursache dafür doch gerade in der Natur der im Arztbericht schliesslich diagnostizierten Krankheit.