Am 31. März 2020 forderte die zuständige Staatsanwältin die Verurteilte auf, einen Arztbericht einzureichen, sofern ihre Vergesslichkeit aufgrund eines medizinischen Zustandes bestehe. Am 16. Juni 2020 meldete sich die Tochter der Verurteilten telefonisch bei der Gesuchstellerin und gab an, ihre Mutter leide an Demenz und ihr werde nächste Woche ein «Vormund» zur Seite gestellt. Der «Vormund» werde der Gesuchstellerin den geforderten Arztbericht zustellen. Am 3. Juli 2020 reichte D.________, Berufsbeiständin, einen Arztbericht von Dr. med. pract. E.________, datierend vom 30. November 2018, über die Verurteilte ein